AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Bestellungen im Webshop und für Werkstattaufträge.
INP Service GmbH
Sitz: Arakawastraße 6/2/7, 1220 Wien, Österreich
Werkstatt und Lieferadresse: Sandstraße 5, Halle F, 2100 Stetten, Österreich
Firmenbuchnummer: FN 658237x, Handelsgericht Wien
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die INP Service GmbH (im Folgenden „INP“ oder „wir“) mit Kunden über den Webshop auf inp-dieseltechnik.at abschließt, sowie für alle Werkstattleistungen (Diagnose, Reparatur, Wartung von Einspritzsystemen und Bauteilen), die über die Website, per E-Mail oder telefonisch beauftragt werden.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die nicht zu ihrem Unternehmen gehören (§ 1 Abs 1 Z 2 KSchG). Unternehmer ist, wer den Vertrag im Betrieb seines Unternehmens abschließt (§ 1 Abs 1 Z 1 KSchG, § 1 UGB). Soweit diese AGB zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterscheiden, gelten die jeweiligen Bestimmungen nur für die genannte Kundengruppe. Bestimmungen ohne Unterscheidung gelten für alle Kunden.
1.3 Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) und des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG). Diese AGB schränken die daraus folgenden Rechte nicht ein.
1.4 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen liefern oder leisten.
1.5 Maßgeblich ist die Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt der Bestellung oder Auftragserteilung auf der Website veröffentlicht ist.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Darstellung von Waren und Leistungen auf unserer Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.
2.2 Der Kunde legt die gewünschten Waren in den Warenkorb, gibt im Bestellvorgang seine Daten ein, wählt Zahlungs- und Versandart und kann seine Eingaben vor Absenden der Bestellung jederzeit über die Browserfunktionen und die Bearbeitungsfelder prüfen und korrigieren. Mit Klick auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab (§ 8 FAGG).
2.3 Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine automatische E-Mail, die den Eingang bestätigt. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme des Angebots. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung durch eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen oder die Ware versenden, je nachdem, was zuerst geschieht. Wir nehmen ein Angebot innerhalb von fünf Werktagen an; andernfalls ist der Kunde nicht mehr gebunden und eine bereits geleistete Zahlung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.4 Bei Zahlung per Vorkasse übermitteln wir mit der Auftragsbestätigung die Zahlungsinformationen. Bei Kartenzahlung wird die Zahlung mit Absenden der Bestellung angewiesen; der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder dem Versand zustande.
2.5 Werkstattleistungen werden gesondert beauftragt (Abschnitt 11). Eine Anfrage über das Kontaktformular ist unverbindlich. Der Vertrag über eine Werkstattleistung kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden schriftlich (auch per E-Mail) bestätigen oder wenn der Kunde unseren Kostenvoranschlag annimmt.
2.6 Die Vertragssprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragstext (Bestelldaten und die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB) und übermitteln ihn dem Kunden mit der Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Kunde kann seine Bestellungen zusätzlich in seinem Kundenkonto einsehen, sofern er eines angelegt hat. Die jeweils aktuellen AGB sind auf der Website jederzeit abrufbar und können gespeichert und ausgedruckt werden.
2.7 Wir liefern nur an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
3. Preise
3.1 Alle auf der Website angegebenen Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Für Unternehmer weisen wir die Umsatzsteuer auf der Rechnung gesondert aus. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an Unternehmer mit gültiger UID-Nummer und bei Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten wird die Rechnung nach den umsatzsteuerlichen Vorschriften ohne österreichische Umsatzsteuer ausgestellt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen sind.
3.2 Versandkosten sind in den Produktpreisen nicht enthalten. Sie werden im Bestellvorgang vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen und vom Kunden getragen (Abschnitt 5). Für Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzlich Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Gebühren anfallen, die der Kunde an die zuständigen Stellen zu entrichten hat und auf die wir keinen Einfluss haben.
3.3 Maßgeblich ist der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Offensichtliche Preis- oder Schreibfehler auf der Website berechtigen uns, den Vertrag anzufechten; in diesem Fall informieren wir den Kunden unverzüglich und erstatten bereits geleistete Zahlungen zurück.
3.4 Preise für Werkstattleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Kostenvoranschlag (Abschnitt 11).
4. Zahlung
4.1 Vorkasse (Banküberweisung). Der Kunde überweist den Gesamtbetrag innerhalb von sieben Tagen ab Auftragsbestätigung auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: INP Service GmbH
Bank: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG
IBAN: AT19 2011 1854 6822 9900
BIC: GIBAATWWXXX
Verwendungszweck: Bestellnummer
Die Ware wird nach vollständigem Zahlungseingang versendet. Geht die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen ab Auftragsbestätigung ein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.2 Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten im Einzelfall, insbesondere bei hochpreisigen Waren oder Lieferungen ins Ausland, auszuschließen oder von einer Anzahlung abhängig zu machen. Darauf wird vor Vertragsabschluss hingewiesen.
4.3 Zahlungsverzug. Gerät ein Verbraucher in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 4 % pro Jahr (§ 1000 Abs 1 ABGB) sowie Ersatz der zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen und angemessenen Kosten, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen (§ 1333 Abs 2 ABGB). Gerät ein Unternehmer in Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie ein pauschaler Betreibungskostenersatz von 40 Euro (§ 458 UGB) zuzüglich der darüber hinausgehenden, angemessenen Betreibungskosten.
4.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung. Unternehmer können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Verbraucher können aufrechnen, wenn wir zahlungsunfähig sind oder wenn ihre Gegenforderung mit unserer Forderung in rechtlichem Zusammenhang steht, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt ist (§ 6 Abs 1 Z 8 KSchG).
5. Lieferung und Versand
5.1 Lieferort. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager in 2100 Stetten. Wir verladen die Ware und übergeben sie dem Transportunternehmen.
5.2 Liefergebiet. Wir liefern weltweit. Das Transportunternehmen (etwa DHL, UPS, Österreichische Post oder eine Spedition) wählen wir nach Zielland, Gewicht und Abmessungen der Sendung. Auf Wunsch teilen wir dem Kunden vor Versand den Transporteur und die Sendungsnummer mit.
5.3 Versandkosten. Die Versandkosten trägt der Kunde. Sie werden im Bestellvorgang vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen. Für Lieferungen, deren Kosten nicht automatisch berechnet werden können (insbesondere Speditionsware und Lieferungen außerhalb Europas), teilen wir die Versandkosten vor Vertragsabschluss gesondert mit; der Kunde ist erst mit seiner Zustimmung zu diesen Kosten gebunden.
5.4 Lieferfrist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die voraussichtliche Lieferzeit innerhalb Europas bei vorrätiger Ware bis zu sieben Werktage ab Vertragsabschluss, bei Vorkasse ab Zahlungseingang. Für Speditionsware und Lieferungen außerhalb Europas teilen wir die voraussichtliche Lieferzeit vor Vertragsabschluss gesondert mit. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Bei Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben (etwa Verzögerungen beim Transportunternehmen, Lieferengpässe beim Hersteller, Zollabfertigung), verlängert sich die Lieferfrist angemessen; wir informieren den Kunden unverzüglich. Ist die Lieferung dauerhaft unmöglich, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt und bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Lieferverzug (§ 7a KSchG) bleiben unberührt.
5.5 Teillieferungen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn sie für den Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden dadurch nicht.
5.6 Speditionsware. Prüfstände, Werkstattausrüstung und andere sperrige oder schwere Waren werden per Spedition geliefert. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante; die Entladung, das Verbringen an den Aufstellort und die Inbetriebnahme obliegen dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde stellt sicher, dass die Lieferadresse mit einem Lkw erreichbar ist und geeignete Entlademöglichkeiten vorhanden sind.
5.7 Gefahrenübergang. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung der Ware erst mit Übergabe an den Verbraucher oder an eine von ihm bestimmte dritte Person über (§ 7b KSchG). Hat der Verbraucher das Transportunternehmen selbst beauftragt, ohne dass wir es vorgeschlagen haben, geht die Gefahr mit Übergabe an dieses Unternehmen über. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen über, auch wenn wir die Versandkosten tragen.
5.8 Transportschäden. Erkennbare Transportschäden soll der Kunde bei Zustellung gegenüber dem Zusteller vermerken lassen und uns unverzüglich melden. Das erleichtert die Geltendmachung gegenüber dem Transportunternehmen. Die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben davon unabhängig bestehen. Unternehmer haben Transportschäden nach § 377 UGB unverzüglich zu rügen.
5.9 Annahmeverzug. Nimmt der Kunde die Ware nicht an oder scheitert die Zustellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, können wir die dadurch entstehenden Mehrkosten (Rücktransport, erneuter Versand, Lagerkosten) in tatsächlich angefallener Höhe verrechnen. Das Rücktrittsrecht des Verbrauchers (Abschnitt 7) bleibt unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
6.2 Unternehmer dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, treten uns aber bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags zur Sicherheit ab. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht zulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu informieren.
7. Rücktrittsrecht für Verbraucher
7.1 Verbraucher können von einem im Fernabsatz (über den Webshop, per E-Mail oder telefonisch) geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG). Die Frist, die Ausübung und die Rechtsfolgen sind in unserer Rücktrittsbelehrung beschrieben, die dem Verbraucher auch mit der Auftragsbestätigung übermittelt wird. Dort findet sich auch das Muster-Rücktrittsformular.
7.2 Rücksendekosten. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware trägt der Verbraucher (§ 15 Abs 2 FAGG). Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht per Post zurückgesendet werden können (Speditionsware), holen wir auf Wunsch ab; die Kosten dafür werden auf höchstens etwa [[RUECKSENDEKOSTEN_SPEDITION]] Euro geschätzt.
7.3 Wertersatz. Der Verbraucher hat uns Wertersatz zu leisten, wenn die Ware durch eine Handhabung an Wert verloren hat, die zur Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war (§ 16 FAGG). Bei Injektoren, Pumpen und anderen Einspritzkomponenten gilt: Das Öffnen der Verpackung und die Sichtprüfung sind zulässig. Der Einbau in ein Fahrzeug oder ein Prüfaggregat, das Anschließen an Kraftstoff oder Prüföl, das Entfernen von Verschlusskappen und Dichtungen oder die Zerlegung des Bauteils gehen über die notwendige Prüfung hinaus und können einen Wertersatz bis zur Höhe des Kaufpreises auslösen, weil solche Bauteile danach nur nach erneuter Prüfung und Aufbereitung weiterverkauft werden können.
7.4 Ausnahmen. Kein Rücktrittsrecht besteht insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG), etwa bei Prüfständen oder Ausrüstung, die auf Wunsch des Kunden individuell konfiguriert, mit Sonderausstattung gefertigt oder auf bestimmte Systeme kodiert wurden (nicht jedoch bei serienmäßiger Ware, die lediglich auf Bestellung beim Hersteller bezogen wird), sowie bei Dienstleistungen, die mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erbracht wurden (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG). Auf solche Ausnahmen weisen wir vor Vertragsabschluss hin.
7.5 Das Rücktrittsrecht besteht auch beim Kauf gebrauchter Waren. Unternehmern steht kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG zu.
8. Gewährleistung
8.1 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
8.1.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) beim Kauf von Waren und des ABGB bei Werkstattleistungen. Wir haften dafür, dass die Ware bei Übergabe die vertraglich vereinbarten und die objektiv erforderlichen Eigenschaften hat (§§ 5 bis 7 VGG).
8.1.2 Neue Waren. Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt zwei Jahre ab Übergabe (§ 10 Abs 1 VGG). Ein Mangel, der innerhalb eines Jahres nach Übergabe hervorkommt, gilt als bereits bei Übergabe vorhanden, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist (§ 11 VGG).
8.1.3 Gebrauchte Waren. Für gebrauchte Waren, die als solche gekennzeichnet sind (etwa geprüfte und aufbereitete Injektoren, Pumpen und Gebrauchtteile), wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt (§ 10 Abs 3 VGG). Diese Verkürzung gilt nur, wenn sie mit dem Verbraucher im Einzelnen ausgehandelt wurde. Dazu weisen wir bei jeder gebrauchten Ware auf der Produktseite und nochmals im Bestellvorgang gesondert auf die Verkürzung hin, und der Verbraucher bestätigt sie durch eine eigene, nicht vorausgefüllte Erklärung. Ohne diese Erklärung gilt die zweijährige Frist.
8.1.4 Rechtsbehelfe. Bei einem Mangel kann der Verbraucher zunächst Verbesserung oder Austausch verlangen (§ 12 VGG). Der Verbraucher kann zwischen Verbesserung und Austausch wählen, es sei denn, die gewählte Abhilfe ist unmöglich oder für uns im Vergleich zur anderen Abhilfe mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden (§ 12 Abs 3 VGG). Ist die Abhilfe unmöglich, unverhältnismäßig oder nicht in angemessener Frist erfolgt, kann der Verbraucher Preisminderung oder, bei nicht bloß geringfügigen Mängeln, Vertragsauflösung verlangen (§ 13 VGG). Kosten der Abhilfe (insbesondere Transport zu uns und zurück) tragen wir. Für Rückholung und erneute Zustellung von Speditionsware treffen wir mit dem Verbraucher eine Vereinbarung über die Abwicklung.
8.1.5 Kein Ausschluss bei üblichen Abweichungen. Für gebrauchte Waren gilt als vertragsgemäß, was der auf der Produktseite beschriebenen Beschaffenheit (Zustand, Laufleistung, Prüfergebnis, sichtbare Gebrauchsspuren) entspricht. Auf der Produktseite genannte Abweichungen von den objektiv erforderlichen Eigenschaften sind vom Verbraucher ausdrücklich und gesondert zur Kenntnis genommen (§ 6 Abs 2 VGG), wenn er die entsprechende Erklärung im Bestellvorgang abgibt.
8.1.6 Einbau und Betrieb. Injektoren, Pumpen und Einspritzkomponenten sind nach den Vorgaben des Fahrzeug- oder Systemherstellers durch eine Fachwerkstatt einzubauen. Mängel, die auf unsachgemäßen Einbau, ungeeigneten oder verunreinigten Kraftstoff, Schäden am Kraftstoffsystem des Fahrzeugs (etwa Späne aus einer defekten Hochdruckpumpe), fehlende Reinigung des Systems, Manipulation der Motorsteuerung oder Weiterbetrieb trotz erkennbarer Fehlfunktion zurückzuführen sind, sind keine bei Übergabe vorhandenen Mängel. Die Beweislastregeln des VGG bleiben unberührt.
8.2 Gewährleistung gegenüber Unternehmern
8.2.1 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neue und gebrauchte Waren sowie für Werkstattleistungen ein Jahr ab Übergabe oder Abnahme. Die Vermutung des § 924 ABGB, dass ein innerhalb von sechs Monaten hervorkommender Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, ist ausgeschlossen; der Unternehmer hat das Vorliegen des Mangels bei Übergabe zu beweisen.
8.2.2 Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel binnen sieben Tagen ab Ablieferung, versteckte Mängel binnen sieben Tagen ab Entdeckung, schriftlich unter Angabe der Bestell- und Seriennummer zu rügen. Bei Unterlassung der rechtzeitigen Rüge verliert der Unternehmer die Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels und aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit (§ 377 UGB).
8.2.3 Bei berechtigter Rüge leisten wir nach unserer Wahl Verbesserung oder Austausch. Schlägt die Abhilfe fehl, kann der Unternehmer Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln Wandlung verlangen. Aus- und Einbaukosten sowie Transportkosten über den Versand an uns hinaus werden Unternehmern nicht ersetzt, soweit nicht Abschnitt 10 eine Haftung begründet.
8.2.4 Der Regress nach § 933b ABGB bleibt unberührt.
8.3 Gemeinsame Bestimmungen
8.3.1 Für Werkstattleistungen (Abschnitt 11) leisten wir Gewähr nach den §§ 922 ff ABGB. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Frist zwei Jahre ab Abnahme, gegenüber Unternehmern ein Jahr.
8.3.2 Gewährleistungsansprüche sind unter Angabe der Bestell- oder Auftragsnummer und einer Beschreibung des Mangels an inpservicewien@gmail.com oder an unsere Werkstattadresse zu richten. Zur Prüfung des Mangels benötigen wir das Bauteil; wir bitten um Übermittlung des vollständigen, nicht zerlegten Bauteils mit Verschlusskappen. Verbraucher tragen keine Kosten für diese Prüfung. Stellt sich bei einem Unternehmer heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, können wir die Prüfkosten nach unserer jeweils gültigen Preisliste verrechnen, wenn wir vorher darauf hingewiesen haben.
9. Herstellergarantie
9.1 Für bestimmte Produkte gewähren die Hersteller eine eigene Garantie. Eine Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers; ihr Umfang, ihre Dauer und ihre Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus der Garantieerklärung des Herstellers, die dem Produkt beiliegt oder auf der Produktseite verlinkt ist.
9.2 Dieselland. INP ist autorisierter Händler für Prüfstände und Werkstattausrüstung der Marke Dieselland. Für diese Produkte gilt die Herstellergarantie von Dieselland nach den Bedingungen des Herstellers. Garantieansprüche können über uns oder direkt beim Hersteller geltend gemacht werden; wir unterstützen bei der Abwicklung.
9.3 Carbon Zapp und weitere Hersteller. Soweit ein Hersteller eine Garantie gewährt, geben wir die Garantiebedingungen unverändert weiter. Wir übernehmen keine eigene Garantie und geben keine Zusicherungen ab, die über die Herstellererklärung hinausgehen.
9.4 Die Herstellergarantie tritt neben die gesetzliche Gewährleistung und schränkt diese nicht ein. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber uns als Verkäufer bestehen unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt, und sind für den Kunden kostenlos.
10. Haftung
10.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, sowie für Personenschäden und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir gegenüber Verbrauchern für Personenschäden sowie für Schäden an Sachen, die wir zur Bearbeitung übernommen haben (Abschnitt 11). Die Haftung für sonstige Sachschäden und für Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist gegenüber Verbrauchern ausgeschlossen (§ 6 Abs 1 Z 9 KSchG).
10.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Stillstandskosten, Folgeschäden an Fahrzeugen und Motoren und mittelbare Schäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung ist gegenüber Unternehmern der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
10.4 Technische Angaben, Kompatibilitätshinweise und Ratgeberinhalte auf unserer Website sind sorgfältig erstellt, ersetzen aber nicht die fahrzeugspezifische Prüfung durch eine Fachwerkstatt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Bestellung die Teilenummer und die Eignung für sein Fahrzeug oder System zu prüfen; auf Anfrage unterstützen wir bei der Zuordnung.
10.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit sie nach dem KSchG gegenüber Verbrauchern unwirksam wären.
11. Werkstattleistungen
11.1 Ablauf
Werkstattleistungen laufen in der Regel wie folgt ab:
- Anfrage. Der Kunde übermittelt über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch Angaben zu Fahrzeug, Bauteil, Fehlerbild und gewünschter Leistung.
- Abholung oder Einsendung. Innerhalb von Wien und Niederösterreich (Umkreis 25 km um Stetten) holen wir die Bauteile auf Wunsch ab; österreichweit und darüber hinaus sendet der Kunde die Bauteile an unsere Werkstatt oder wir organisieren den Versand. Die Kosten für Abholung, Versand und Rücklieferung werden vor Auftragserteilung bekannt gegeben.
- Diagnose und Reparatur. Wir prüfen die Bauteile am Prüfstand, erstellen ein Prüfprotokoll und, soweit eine Reparatur erforderlich ist, einen Kostenvoranschlag. Nach Freigabe durch den Kunden führen wir die Reparatur durch und prüfen das Bauteil abschließend erneut.
- Rücklieferung. Nach Abschluss und Zahlung liefern wir die Bauteile zurück oder der Kunde holt sie in der Werkstatt ab.
11.2 Diagnose und Kostenvoranschlag
11.2.1 Die Kosten der Diagnose (Prüfstandprüfung, Prüfprotokoll) teilen wir dem Kunden vor Beauftragung mit. Sie sind auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde nach der Diagnose keine Reparatur beauftragt. Wird die Reparatur beauftragt, wird die Diagnosepauschale in dem Umfang angerechnet, der im Kostenvoranschlag ausgewiesen ist.
11.2.2 Der Kostenvoranschlag ist verbindlich, sofern er nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet ist. Ein Kostenvoranschlag für Verbraucher ist unentgeltlich, außer der Verbraucher wurde vorher auf eine Zahlungspflicht hingewiesen (§ 5 KSchG). Stellt sich bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag heraus, dass die Kosten den Voranschlag um mehr als 15 % übersteigen werden, informieren wir den Kunden unverzüglich und holen seine Zustimmung ein. Erteilt der Kunde die Zustimmung nicht, können wir die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung stellen (§ 1170a ABGB), und das Bauteil wird im vorgefundenen Zustand zurückgestellt.
11.2.3 Bei Diagnose und Reparatur kann sich herausstellen, dass ein Bauteil wirtschaftlich nicht instand gesetzt werden kann. In diesem Fall bieten wir, soweit verfügbar, ein Austauschbauteil aus unserem Bestand an; es gelten dann die Bestimmungen über den Warenkauf.
11.3 Ausführung
11.3.1 Wir führen die Arbeiten fachgerecht nach dem Stand der Technik und mit geeigneten Prüfmitteln durch. Ersatzteile verwenden wir nach unserer Wahl als Originalteile oder Teile gleicher Qualität, sofern nichts anderes vereinbart ist.
11.3.2 Ausgebaute Teile, die ersetzt wurden, geben wir dem Kunden auf Wunsch zurück, wenn er dies bis zur Auftragserteilung verlangt. Andernfalls gehen sie mit Abschluss der Arbeiten in unser Eigentum über und werden fachgerecht entsorgt.
11.3.3 Vom Kunden übergebene Bauteile bewahren wir sorgfältig auf und sichern sie gegen Verlust und Beschädigung. Für Bauteile, die nicht innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt oder deren Rücklieferung nicht in Anspruch genommen wird, können wir nach schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfrist Lagerkosten in tatsächlich angefallener Höhe verrechnen.
11.3.4 Der Kunde sichert zu, dass er zur Verfügung über die übergebenen Bauteile berechtigt ist.
11.4 Abnahme, Zahlung und Zurückbehaltungsrecht
11.4.1 Das Prüfprotokoll dokumentiert das Ergebnis der Arbeiten und wird dem Kunden mit der Rechnung übermittelt. Die Rechnung ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, vor Rücklieferung oder bei Abholung fällig. Zahlung per Vorkasse ist über das Konto nach Abschnitt 4.1 möglich.
11.4.2 Wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag steht uns an den übergebenen Bauteilen ein Zurückbehaltungsrecht zu (§ 471 ABGB), soweit sie sich noch in unserem Besitz befinden.
11.5 Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei Werkstattleistungen
11.5.1 Beauftragt ein Verbraucher eine Werkstattleistung im Fernabsatz (über die Website, per E-Mail oder telefonisch) oder außerhalb unserer Geschäftsräume (etwa bei Abholung an seiner Adresse), steht ihm das Rücktrittsrecht nach dem FAGG zu. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.
11.5.2 Soll die Diagnose oder Reparatur bereits während der Rücktrittsfrist beginnen, verlangt der Verbraucher dies ausdrücklich (§ 10 FAGG). Tritt er danach zurück, hat er uns den Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen am vereinbarten Gesamtpreis entspricht. Ist die Leistung vollständig erbracht und hat der Verbraucher vorher ausdrücklich bestätigt, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Rücktrittsrecht verliert, besteht kein Rücktrittsrecht mehr (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).
12. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung unserer Website, bei Anfragen und bei Bestellungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres Aufenthaltsstaats gewährt wird (Art 6 Abs 2 Rom-I-Verordnung).
13.2 Gerichtsstand. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der INP Service GmbH ausschließlich zuständig. Für Klagen gegen Verbraucher gilt § 14 KSchG: Der Verbraucher kann nur bei dem Gericht geklagt werden, in dessen Sprengel er seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort hat. Klagen eines Verbrauchers gegen uns können am allgemeinen Gerichtsstand oder an einem gesetzlichen Wahlgerichtsstand eingebracht werden.
13.3 Verbraucherstreitbeilegung. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des AStG teilzunehmen. Beschwerden nehmen wir unter inpservicewien@gmail.com entgegen und bemühen uns um eine einvernehmliche Lösung.
13.4 Schriftform. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit § 10 Abs 3 KSchG dem nicht entgegensteht.
13.5 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch nicht der Schutz des KSchG unterlaufen wird.
Stand: September 2026